16. Mai 2017
Rohdaten: ungeprüft und unbereinigt
Themengebiet
Keine Festlegung
Zielgruppe
politische Ebene
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach hat am 16.05.2017 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich der Planung umfasst die Gemarkungen der Stadt Biberach und der Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen.
Wie wird der Flächennutzungsplans 2020 umgesetzt?
-
Initiator: | Behörde oder Amt (nicht Kommunal) |
Angegebenes Beteiligungsformat: | Planfeststellungsverfahren, Stellungnahmen, Einwendung, Erörterung |
Anzahl Teilnehmer: | - |
Online Komponente: | keine online Komponente vorhanden |
Kreisangehörige Gemeinde im Kreis Biberach (Baden-Württemberg)
Regionalsschlüssel: 084265003011
Bachstraße 7 88448 Attenweiler E-Mail-Adresse nach Anmeldung sichtbar http://www.attenweiler.de
Einwohner: 1906 (70 pro km2) Fläche: 27,20 km2 Urbanisierungsgrad: ländliches Gebiet